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   VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10.KO   

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https://dejure.org/2010,26779
VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10.KO (https://dejure.org/2010,26779)
VG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2010 - 3 K 439/10.KO (https://dejure.org/2010,26779)
VG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 3 K 439/10.KO (https://dejure.org/2010,26779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 4 ApoG, § 4 Abs 1 ApoG
    Rücknahme einer Apothekenbetriebserlaubnis; Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beziehen auf die tatsächlichen und rechtlichen enthaltenen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl in Bezug auf die Rücknahme einer Apothekenbetriebserlaubnis; Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis i.R.d. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10
    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408, 408 a StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - falls dieser nicht rechtzeitig Einspruch erhebt oder diesen zurücknimmt - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann, entspricht es gleichwohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris Rdnr. 37 und 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10
    Da mithin gewährleistet ist, dass mit der Rücknahme der Betriebserlaubnis kein dauerhaftes Verbot des selbständigen Betreibens einer Apotheke verbunden ist, sondern die Klägerin künftig lediglich auf das Verfahren einer (Neu-) Erteilung verwiesen ist, in dem sie einen Anspruch auf Erteilung der Betriebserlaubnis hat, wenn inzwischen alle dafür maßgeblichen Voraussetzungen (wieder) vorliegen, begegnet die Rücknahme der in der Vergangenheit zu Unrecht erteilten Erlaubnis grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs keinen Bedenken (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG. U.v. 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, NJW 1998, 2756 [2758] zur ähnlichen Problematik beim Widerruf einer Approbation eines Arztes wegen Unzuverlässigkeit und der Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation im Falle einer günstigen Prognose in Bezug auf die Zuverlässigkeit für die Zukunft).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10
    Ist - wie auch hier - nichts dafür ersichtlich, dass die Verwaltungsbehörde die Vorfälle besser hätte aufklären können als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht, darf sie deshalb die im Strafverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen (vgl. auch z.B. BVerwG, U.v. 16. Juni 1970 - 1 C 47.69 -, BVerwGE 35, 291 [294]).
  • EGMR, 09.05.2007 - 29005/05

    G. B. gegen Deutschland

    Auszug aus VG Koblenz, 13.12.2010 - 3 K 439/10
    Schließlich erweist sich die Rücknahme der Erlaubnis auch nicht im Hinblick auf die von den Bevollmächtigten der Klägerin erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Mai 2007 - 29005/05 - (Bl. 94 bis 99 der Verwaltungsakte des Beklagten) betreffend den Schutz des Eigentums sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Freiheit der Berufswahl und -ausübung als rechtswidrig.
  • VG Aachen, 06.07.2018 - 7 K 5905/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2002 - 22 ZB 02.1430 -, juris Rn. 19 und VG L. , Urteil vom 13. Dezember 2010 - 3 K 439/10.KO -, juris Rn. 37.
  • VG Köln, 03.03.2020 - 7 K 1994/19

    Rezepte planmäßig eingereicht, aber keine Medikamente an Patienten abgegeben:

    Nach den Feststellungen des Strafbefehls, die auch im vorliegenden Verfahren berücksichtigt werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 - juris, Rn. 37 f.; VG Koblenz, Urteil vom 13.12.2010 - 3 K 439/10.KO - juris, Rn. 24, hat der Kläger in dem angegebenen Zeitraum zahlreiche Rezepte zweier Kunden über das Abrechnungszentrum an die Krankenkasse zur Erstattung eingereicht, ohne die Medikamente an die Kunden zu liefern.

    Ein Apotheker, der dieses Vertrauen über einen längeren Zeitraum und durch eine vorsätzliche Betrugshandlung missachtet, bietet nicht die Gewähr für die Erfüllung seiner Berufspflichten und ist somit unzuverlässig; dies gilt gleichermaßen für Ärzte, die die Krankenkassen bei der Abrechnung betrügen, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 3 B 23/07 - juris, Rn. 5; Beschluss vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 - juris, Rn. 19 f.; Urteil vom 16.09.1997 - 3 C 12/95 - juris, Rn. 25 ff. ; OVG NRW, Urteil vom 04.06.2019 - 13 A 897/17 - juris, Rn. 69 ff. und Beschluss vom 19.05.1995 - 13 A 4134/92 - juris, Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 15.02.2000 - 21B96.1637 - juris, Rn. 57; VGH Mannheim, Beschluss vom 22.11.1991 - 9 S 2743/91 - juris, Rn. 4; VG Aachen, Urteil vom 06.07.2018 - 3 C 12/95 - juris, Rn. 29 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 13.12.2010 - 3 K 439/10 - juris, Rn. 23 ff.

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